Wenn der Mutterschutz beendet und Sie als junge Mutter zurück in den Beruf möchten, ist das häufig ein schwieriges Unterfangen. Glücklicherweise lassen sich Kind und Karriere heutzutage einfacher unter einen Hut bekommen als noch vor ein paar Jahren. Wenn man als Mutter den Beruf wieder aufnehmen möchte hat man die Möglichkeit, das Kind tagsüber in eine Kita zu geben. Dort erhält Ihr kleiner Liebling eine professionelle Kinderbetreuung und kann mit Gleichaltrigen spielen, während Sie sich bequem Ihrer Arbeit widmen können. Obgleich es in Deutschland immer mehr Kitas gibt, ist die Anzahl der Kita-Plätze begrenzt. Da heißt es schnell sein. Wer sich nicht früh genug um eine Unterbringung für den Nachwuchs kümmert, der geht meistens leer aus. Ein Blick in die fachspezifischen Internetforen führt allerdings vor Augen, dass im Hinblick auf Kita, Kita-Besuch und Kita-Platz noch viele Fragen im Raum stehen. Insbesondere im Hinblick auf den Kita-Platz wünschen sich vereinzelte Mütter mehr Hintergrundinformationen. Der folgende Beitrag soll einige grundlegende Fragen beantworten.
Steht mir als Mutter ein Kita-Platz für mein Kind zu?
Ja. Seit dem 1. August 2013 haben Sie laut § SGE VIII das Recht auf einen Kita-Platz. Dieser Anspruch gilt deutschlandweit und umfasst Kinder zwischen dem 1. – 3. Lebensjahr bis zur Einschulung. Das Gesetz garantiert allen Eltern eine Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagesstätte. Die Städte und Kommunen sind verpflichtet, den Eltern betroffener Kinder einen Kita-Platz zuzuweisen. Dank dieser Regelung können Sie beruhigt in Ihren Beruf zurückkehren und haben keinen „Leerlauf“. Ihr Kind ist in der Kita bestens aufgehoben und Sie können an Ihrer Karriere arbeiten.
Gilt das Gesetz auch für Tagesmütter?
Ja, tut es. Es ist ein unbestreitbares Faktum, dass es aktuell mehr Kinder gibt als Kita-Plätze. Hieraus resultierend ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie trotz Ihres Anspruchs keinen freien Kita-Platz mehr bekommen können. Jetzt ist guter Rat teuer. In Situationen wie diesen ist es möglich, auf eine alternative Form der Kinderbetreuung auszuweichen. Wer keinen Kita-Platz mehr bekommt, der kann seinen Sprössling auch zu einer Tagesmutter geben. Das Bundesverwaltungsgericht ist zu dem Schluss gekommen, dass fehlende Kita-Plätze durch eine Unterbringung bei einer Tagesmutter kompensiert werden können. Dies gilt für Kinder unter 3 Jahren und muss von den jeweiligen Elternteilen als Lösung akzeptiert werden.
Wie viele Stunden Betreuungszeit umfasst der Anspruch?
Laut Gesetz haben Sie als Elternteil Anspruch auf eine Betreuungszeit nach individuellem Bedarf. Das bedeutet, salopp gesagt, dass sich die jeweiligen Betreuungsstunden nach der Arbeit der Eltern sowie der vorherrschenden Familiensituation richten. Im Regelfall wird von einer Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche ausgegangen, welche in Extremfällen auch auf 45 Stunden aufgestockt werden kann.
Muss ich einen weiter entfernten Kita-Platz annehmen?
Das kommt ganz auf die Entfernung und die Fahrtdauer an. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sich der Kita-Platz in Ihrer Gemeinde befinden muss. Man geht davon aus, dass 30 Minuten Fahrtzeit pro Strecke in Kauf genommen werden können. Dabei wird selbstverständlich immer miteinkalkuliert, wo Sie wohnen und ob Sie über ein Fahrzeug verfügen oder nicht. 30 Minuten Autofahrt oder 30 Minuten Bus- und Bahnfahrt wären in diesem Fall identisch.
Habe ich bei einem fehlenden Kita-Platz ein Recht auf Entschädigung?
Das Undenkbare ist eingetreten. Sie haben einen Arbeitsplatz … aber keinen Kita-Platz. Trotz fristgerechter Anmeldung und Anspruch konnten Städte und Gemeinden Ihnen zum angegebenen Zeitpunkt keinen freien Platz in einer Einrichtung in Ihrer direkten Umgebung anbieten. Auch eine Tagesmutter steht nicht zur Verfügung. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein lukratives Jobangebot ablehnen und Ihr Kind betreuen. Sollte dies der Fall sein, können Sie den Verdienstausfall als Schadensersatz geltend machen. Hierfür müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie trotz Anspruch keinen Kita-Platz bekommen haben.
Ähnliches gilt für die Unterbringung der Kinder in einer privaten Einrichtung. Die Stadt hat Ihren Antrag auf einen Kita-Platz abgelehnt. Jetzt müssen Sie als Elternteil sich selbst auf die Suche nach einer alternativen Kinderbetreuung begeben. Wenn die städtischen Einrichtungen überfüllt sind, können Sie Ihr Glück bei privaten Organisationen versuchen. Diese sind unglücklicher etwas teurer. Sie können allerdings die Kostendifferenz als Schadensersatz geltend machen und einfordern.
Habe ich trotz Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Kita-Platz?
Ja, haben Sie. Der Anspruch ist nicht an Ihre Erwerbstätigkeit gekoppelt. Während Ihrer Arbeitslosigkeit bleiben Sie ja nicht nichtstuend zu Hause. Sie schreiben Bewerbungen, befinden sich in Maßnahme oder haben Vorstellungsgespräche. Da ist ein Kind auf Dauer hinderlich. Während Ihrer Arbeitssuche können Sie Ihr Kind problemlos in die Kita geben. Der Platz steht Ihnen zu.
Habe ich ein Anrecht auf einen Platz in meiner Wunsch-Kita?
Unglücklicherweise nicht. Selbstverständlich können Sie in Ihrem Antrag Ihre Wunsch-Kita angeben. Ob Sie dort allerdings auch einen Platz bekommen, hängt von der Anzahl der freien Stellen ab. Nicht Sie, sondern die Städte und Kommunen entscheiden über die Aufteilung. Wird Ihnen ein freier Platz in einer anderen Einrichtung zugewiesen, haben Sie diesen anzunehmen.
Kann ich einen Kita-Platz einklagen?
Ja, können Sie. Ihnen als Elternteil steht gesetzlich ein Kita-Platz zu. Allerdings geschieht es immer wieder, dass Eltern trotz Anspruch keinen Kita-Platz für ihren kleinen Liebling bekommen. Die Gründe dafür können von mannigfaltiger Natur sein. Im Regelfall steckt allerdings schlicht und ergreifend ein Platzmangel dahinter. Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, können Sie vor Gericht gehen und einen Kita-Platz einklagen. Ihre Chancen auf einen Kita-Platz oder eine finanzielle Entschädigung für die Überbrückungszeit stehen sehr gut. Sie können mit Ihrer Klage allerdings nur Erfolg haben, wenn das Kind unterdessen nicht anderweitig untergebracht ist. Befindet sich der Nachwuchs bei einer Tagesmutter, erlischt der Anspruch auf einen Kita-Platz. Darüber hinaus sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass eine Klage mit immensen Kosten für Sie verbunden ist.
Fazit
Sie als junge Familie können beruhigt sein. Ihnen steht gesetzlich ein Kita-Platz oder eine alternative Form der Kinderbetreuung zu. Sie müssen dafür nur schnell sein und sich rechtzeitig um eine Form der Unterbringung bemühen. Die Plätze werden allerdings nach Vakanz vergeben. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Ihre Wunsch-Kita, wenn dort keine Plätze mehr frei sind. Ist die zugewiesene Einrichtung binnen 20 Minuten zu erreichen, haben Sie das Angebot anzunehmen. Wird Ihr Antrag auf einen Kita-Platz trotz allem ablehnt, können Sie diesen einklagen oder Schadensersatzforderungen geltend machen.